Um den Freibadbetrieb in diesem Sommer garantieren zu können und zumindest am Wochenende vormittags Freibadbetrieb bieten zu können, werden weiterhin ehrenamtliche Kräfte zur Unterstützung benötigt.
Welche Vorraussetzungen müssen erfüllt werden um ehrenamtliche Badeaufsicht werden zu können?
- Standard Erste Hilfe Kurs (9 Unterrichtsstunden), der nicht älter als zwei Jahre ist.
- Erweitertes Führungszeugnis, dient dem Kinder- und Jugendschutz. Kann online beantragt werden, jedoch ist zur Beantragung ein Schreiben der Stadt erforderlich, das einen Grund nachweist.
- Ein DLRG Rettungsschwimmer Silber, nicht älter als zwei Jahre, oder das Ablegen der kombinierten Rettungsübung im Freibad Gräfenberg.
Finanzielle Aufwendungen für Führungszeugnis und Erste Hilfe Kurs erstattet die Stadtverwaltung.
Die kombinierte Rettungsübung setzt eine gewisse Fitness und solide Schwimmfähigkeiten vorraus.
Die Kombinierte Rettungsübung besteht aus den Elementen (Quelle: DLRG):
- Hilfe herbeirufen
- Absetzen des Notrufs veranlassen
- Sprung ins Wasser
- Anschwimmen/Abtauchen zur auf dem Beckenboden liegenden Rettungspuppe
- Heraufholen der Rettungspuppe
- Loslassen der Puppe
Nach dem Loslassen der Puppe geht die Übung mit einer Person weiter:
- Vermeidung einer Umklammerung
- Lösen aus einer Umklammerung durch einen Befreiungsgriff (Befreiung aus Halsumklammerung von
hinten oder Halswürgegriff von hinten) - Schleppen der Person zum Beckenrand im Fesselschleppgriff
- Sichern der Person am Beckenrand
- Verbringen der Person aus dem Wasser und Ablegen auf dem Beckenumgang (nur andeuten)
- Nachfrage, ob der Notruf abgesetzt wurde
- Herz-Lungen-Wiederbelebung über mindestens drei Minuten inkl. fünf Initialbeatmungen an einer
Reanimationspuppe
Die Abnahme erfolgt im Gräfenberger Bad durch Kim, die euch das alles auch vorführt. Das eigentliche Ablegen ist eine Sache von einer viertel Stunde.
Stand 17. Juni konnten fünf Personen gefunden werden, die Dienste übernehmen können. Wenn ihr auch fähig fühlt, meldet euch im Bad bei Kim, beim Förderverein oder bei Frau Schwerin von der Stadtverwaltung